Irma Rosenfeld

Name:

Irma Rosenfeld
geb. Lebenstein

Alternative Namen:

Irene

Geburtsdatum / -ort:

13.02.1903
in Issum / Niederrhein

Wohnort:

Stadthagen

Beruf

-

Verwandschaftsverhältnisse:

Ehefrau von Wilhelm Rosenfeld in Stadthagen. S. auch Familientafel Rosenfeld

Emigration am / nach:

00.00.1948
USA

Deportation am / nach:

13.12.1941, Riga, Ghetto
- , verschiedene /

- , Stuthof

Anderes Schicksal:

Überlebende

Todesdatum: / Todesort:

-

Anmerkung:

Um 1941 Entlassung aus der Schaumburg-Lippischen Staatsangehörigkeit; Verhaftung als Jüdin, 1945 Rückkehr nach Stadthagen; 1949 New York/USA

Quellennachweis:

StABü L 4 Nr. 12364; L 4 Nr. 2007 u. 2040; L 121 b Nr. 428

Irma Rosenfeld wurde als Irma Lebenstein 1903 in Issum am Niederrhein geboren. Sie heiratete Wilhelm Rosenfeld und zog 1930 mit ihm nach Stadthagen. 1933 kam ihre Tochter Liesel zur Welt. Nachdem ihr Mann seinen Beruf als Viehhändler nicht mehr ausüben durfte, richtete sie
1937 einen Mittagstisch für Beschäftigte des Kaufhauses Lion und eine kleine Gästepension ein.

Mit ihrem Mann und der Tochter wurde sie am 13. Dezember 1941 in das Ghetto Riga deportiert. Dort wurde die Familie getrennt. Ihr Mann war nach schwerer Zwangsarbeit für nicht mehr arbeitsfähig erklärt worden und wurde zusammen mit der Tochter Liesel in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau transportiert, wo beide ermordet wurden.

Irma Rosenfeld brach sich bei der Zwangsarbeit in Riga das Handgelenk. In Folge der Haftbedingungen erblindete sie außerdem auf einem Auge. Im KZ Stutthof, wohin sie anschließend deportiert wurde, erlitt sie weitere körperliche Misshandlungen durch die Lager-SS.

Im Juni 1945 kehrte sie nach Stadthagen zurück und versuchte, wieder in den Besitz ihres Eigentums zu gelangen. Die Wohnungseinrichtung und allen sonstigen Besitz hatte der NS-Staat nach ihrer Deportation an Einwohner aus Stadthagen versteigert und den dabei erzielten Erlös eingezogen. Nach Aufforderung der Landesregierung Schaumburg- Lippe an die Bevölkerung gaben ihr nur wenige Stadthäger einige der ersteigerten Gegenstände zurück. Die wertvollen Porzellan-, Glas- und Schmuckstücke erhielt sie jedoch nicht.

Eine Entschädigung für ihre Leiden, den Freiheitsentzug und den Verlust ihres Besitzes wurde ihr abschließend erst 1969 gewährt.