Fritz Weinberg

Name:

Fritz Weinberg

Alternative Namen:

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Geburtsdatum / -ort:

21.07.1913
in Allendorf a.d.Lumbda

Wohnort:

Stadthagen

Beruf

Schaufensterdkorateur/Kaufmann im Kaufhaus Lion

Verwandschaftsverhältnisse:

Nannte sich Frank Warner

Emigration am / nach:

00.08.1939
England

Deportation am / nach:

10.11.1938, Buchenwald
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Anderes Schicksal:

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Todesdatum: / Todesort:

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Anmerkung:

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Quellennachweis:

Bartels, AK Juden in STH.

Fritz Weinberg wurde am 21. Juli 1913 als Sohn des jüdischen Ehepaares Hermann Weinberg und Betty Weinberg, geb. Simon, in Allendorf/Lumbda, Kreis Gießen, geboren. Fritz besuchte von etwa 1919 bis 1923 die Volksschule und danach die Oberrealschule in Grünberg/Hessen. Von 1929 bis 1934 war er Lehrling für Schaufensterdekoration und Plakatmalerei beim Modehaus Salomon in Gießen. Zur gleichen Zeit besuchte er in Gießen und Köln einen Abendkurs in der Berufsschule für Plakatmaler.
Von 1934 bis 1938 war er als Schaufensterdekorateur in verschiedenen Orten tätig. Von Mitte 1938 bis zur „Arisierung“ im November 1938 arbeitete er im Kaufhaus Lion in Stadthagen. Er wohnte bei der Familie Goldschmidt in Stadthagen, Obernstraße 26.
Am 10. November 1938 wurde er mit sieben weiteren jüdischen Mitbürgern aus Stadthagen nach Buchenwald transportiert. Nach seiner Entlassung war er von März 1939 bis zum August 1939 auf dem Hachschara Lehrgut in Polenzwerder bei Eberswalde, wo Juden auf eine landwirtschaftliche Aufbauarbeit in Palästina vorbereitet wurden. Er reiste dann aber im August nach England aus. Im sogenannten Kitchener Camp – dort wurden deutsche Immigranten zunächst interniert – blieb er bis Dezember 1939.
Vom Dezember 1939 bis Februar 1946 diente er in der britischen Armee. Von Februar 1946 bis November 1948 war er Arbeiter. 1947 heiratete er Toni Peters, die ein Kurzwarengeschäft besaß, in welchem er als Verkäufer arbeitete. Er wurde britischer Staatsbürger und nannte sich fortan Frank Warner.
In der Zeit von 1959 bis 1966 erhielt er nach dem Bundesentschädigungsgesetz Wiedergutmachungszahlungen für Schäden an Freiheit und Freiheitsentzug bzw. im privaten Dienstverhältnis sowie im beruflichen Fortkommen. Außerdem gewährte ihm das Land Niedersachsen eine kleine monatliche Entschädigung.