Heinrich Seegers
Name:
Heinrich Seegers
Alternative Namen:
-
Geburtsdatum / -ort:
00.00.1902
in Stadthagen
Wohnort:
Stadthagen
Beruf
Fabrikant Leineweberei
Verwandschaftsverhältnisse:
-
Emigration am / nach:
-
-
Deportation am / nach:
00.12.1936, Stadthagen
00.02.1937, Berlin-Moabit /
- , Hannover
Anderes Schicksal:
-
Todesdatum: / Todesort:
01.06.1958, Stadthagen
Anmerkung:
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Quellennachweis:
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Heinrich Seegers entstammte einer Stadthäger Fabrikantenfamilie; die Leinenweberei war deutschlandweit bekannt und einer der größten Arbeitgeber der Stadt. 1902 geboren, wurde er bereits mit 19 Jahren Gesellschafter und besaß mit 22 Jahren Prokura. Seine politische Heimat fand er 1922 im völkisch-nationalen Jungdeutschen Orden. Dieser 1933 aufgelöste Verband lehnte das parlamentarische System der Weimarer Republik ab, propagierte eine antisemitische Grundhaltung und verstand sich als elitärer Verband gegen die Massenpropaganda der NSDAP.
Schon früh zeigte Heinrich Seegers Zivilcourage; in seiner Familie und im Betrieb wurde zum Beispiel weiterhin mit „Guten Tag!“ statt „Heil Hitler!“ gegrüßt. Auch bot er 1935 dem ehemaligen KPD- Reichstagsabgeordneten Karl Meier samt Familie nach dessen Entlassung aus mehreren Konzentrationslagern 1935 Stellen in seinem Betrieb an.
Nach einem Autounfall wurde in Seegers‘ Aktentasche zufällig eine Druckschrift mit dem Titel „Frontberichte vom Kriegsschauplatz des Dritten Reiches“ gefunden. Darin wurde behauptet, die Bevölkerung werde durch die Informationspolitik der gleichgeschalteten Presse von seinem Führer und der Regierung belogen und betrogen. Eingestuft als „Untergrabung der Autorität der nationalsozialistischen Regierung“, diente die Schrift als Beweismittel für die Verhaftung Heinrich Seegers‘ und Erhebung der Anklage wegen Vorbereitung zum Hochverrat. Die Bemühungen seines Verteidigers und eine Eingabe beim Volksgerichtshof waren erfolgreich, auch weil dabei mit erheblichem wirtschaftlichen Schaden für die Firma und die Mitarbeiter argumentiert wurde. Am 17.12.1936 entließ man ihn aus dem Untersuchungsgefängnis. Es erfolgte jedoch sofort danach die erneute Verhaftung in Bückeburg wegen widersprüchlicher Angaben bei der Vernehmung. Im Februar 1937 wurde er ins Untersuchungsgefängnis nach Berlin-Moabit verlegt und als politischer Häftling mit Einzelhaft belegt. Im Juli 1938 fand die Verhandlung vor dem Volksgerichtshof statt. Durch die Anwendung des Heimtücke-Gesetzes statt des Hochverratsparagraphen wurde er lediglich zu einer Gefängnisstrafe von 18 Monaten verurteilt, bei der die 15 Monate Untersuchungshaft angerechnet wurden.
Im Oktober 1938 entließ man ihn aus dem Gerichtsgefängnis Alte Celler Heerstraße in Hannover. In den Folgejahren verhielt er sich unauffällig. Die Einbeziehung der Leinenweberei in das NS- Wirtschaftssystem zeigte sich unter anderem in der Beschäftigung von rund 80 Zwangsarbeitern.
Bei Kriegsende konnten durch seine Verhandlungen mit den Alliierten blutige Kampfhand-lungen mit dem „Volkssturm“ verhindert werden. Dafür erhielt er später das Bundesver-dienstkreuz.
In der Nachkriegszeit übernahm er kommunale und wirtschaftspolitische Aufgaben. Er starb am 1. Juni 1958.